Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen wirklich alle Menschen erreichen.
Wir unterstützen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen dabei, zentrale Inhalte ihrer Website professionell in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zugänglich zu machen.
Von der Auswahl der relevanten Inhalte über die Übertragung in DGS bis zur fertigen Videoproduktion erhalten Sie alles aus einer Hand – authentisch, verständlich und gemeinsam mit gehörlosen Menschen umgesetzt.
Deutsch oder international: Je nach Unternehmen und Zielgruppe bieten wir die Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder in International Sign an – zum Beispiel für international tätige Unternehmen oder Angebote, die sich an gehörlose Gäste aus dem Ausland richten.
DGS-Basispaket für öffentliche Stellen
Für öffentliche Stellen bieten wir ein kompaktes DGS-Basispaket an, das die gesetzlich relevanten Bereiche abdecken kann:
- wesentliche Inhalte der Website
- Navigation und Orientierung
- Erklärung zur Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeiten
Grundlage ist § 4 BITV 2.0 (Anlage 2 Teil 1). Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein hat dazu eine Checkliste mit inhaltlichen und technischen Vorgaben veröffentlicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Gebärdensprache auf der Website: Was Behörden umsetzen müssen.
Individuelle DGS-Videos
Darüber hinaus entwickeln wir individuelle DGS-Videos für Dienstleistungen, Beratung, Bildung, Kultur oder besondere Angebote.
Barrierefreiheit sollte keine Pflichtübung sein. Sie ist eine Einladung, mehr Menschen zu erreichen.
Sprechen Sie uns an – wir schauen gemeinsam, welche DGS-Inhalte Ihre Website wirklich braucht.
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