Das Wichtigste in Kürze
- Früh anfragen: Dolmetschende sind knapp – sobald der Termin steht, anfragen.
- Zu zweit: Bei längeren Einsätzen arbeiten zwei Dolmetschende im Wechsel.
- Vorbereitung: Programm, Folien und Redetexte vorab schicken.
- Sichtbarkeit: Gutes Licht, freie Sicht und ein fester Platz neben der Bühne bzw. im Videobild.
Warum Gebärdensprache von Anfang an mitdenken?
Für viele gehörlose Menschen ist die Deutsche Gebärdensprache die Erstsprache. Untertitel oder schriftliche Unterlagen erreichen sie deshalb oft nur eingeschränkt. Mit Simultandolmetschen in DGS können gehörlose Gäste einer Veranstaltung unmittelbar folgen, Fragen stellen und mitdiskutieren – live, vor Ort oder online.
Checkliste für Veranstalter
1. Früh anfragen
Es gibt regional nur wenige Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, die Nachfrage ist hoch. Fragen Sie an, sobald der Termin feststeht – auch wenn noch nicht alle Details klar sind.
2. Dauer und Besetzung klären
Simultandolmetschen ist körperlich und geistig sehr anstrengend. Bei längeren Veranstaltungen arbeiten deshalb in der Regel zwei Dolmetschende im Wechsel. Planen Sie das im Budget ein.
3. Unterlagen vorab schicken
Programm, Namen der Redenden, Präsentationen, Fachbegriffe, Liedtexte oder Filmausschnitte: Je besser die Vorbereitung, desto genauer die Übersetzung.
4. Für gute Sicht sorgen
- Fester, gut beleuchteter Platz für die Dolmetschenden – nahe an der Bühne oder den Redenden.
- Plätze mit freier Sicht für gehörlose Gäste reservieren.
- Kein Gegenlicht und kein unruhiger Hintergrund hinter den Dolmetschenden.
5. Online und im Livestream
Bei digitalen Formaten sollten die Dolmetschenden dauerhaft und ausreichend groß im Bild sein – zum Beispiel als feste Einblendung. Prüfen Sie vorab, ob die Plattform das zulässt.
6. Barrierefreiheit ankündigen
Schreiben Sie in die Einladung, dass in DGS gedolmetscht wird – idealerweise mit dem Logo für Deutsche Gebärdensprache. Nur so wissen gehörlose Menschen, dass sie willkommen sind.
Wer trägt die Kosten?
- Öffentliche und private Veranstaltungen: In der Regel der Veranstalter.
- Sozialleistungen und Verwaltungsverfahren: Hörbehinderte Menschen haben das Recht, Gebärdensprache zu verwenden; die Kosten tragen die zuständigen Leistungsträger bzw. Behörden (§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 SGB X).
- Betriebliche Veranstaltungen: Für Fortbildungen oder Betriebsversammlungen mit hörbehinderten Beschäftigten kann eine Förderung über das Integrationsamt möglich sein. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land – fragen Sie dort nach.
Häufige Fragen
Dolmetschen Sie auch online?
Ja. Wir dolmetschen live, vor Ort oder online – etwa bei Livestreams, Videokonferenzen oder digitalen Unternehmensformaten.
Für welche Veranstaltungen kann ich Sie anfragen?
Zum Beispiel Konferenzen und Tagungen, Kulturveranstaltungen, Unternehmensformate und öffentliche Termine. Schreiben Sie uns, worum es geht – wir klären den Rest gemeinsam.
Was ist der Unterschied zu Untertiteln?
Untertitel geben gesprochene Sprache als Schrift wieder. Für viele gehörlose Menschen ist Deutsch aber eine Zweitsprache. Gebärdensprachdolmetschen überträgt die Inhalte in ihre Erstsprache – inklusive Tonfall und Zwischentönen.
Quellen
- § 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 SGB X – Gebärdensprache bei Sozialleistungen und im Verwaltungsverfahren
- Georg-August-Universität Göttingen: Handreichung zur Organisation des Gebärdendolmetschens